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Erfassung zum Militärdienst Bei der Erfassung zum Militärdienst handelt es sich um ein Verfahren der allgemeinen Rekrutierung, das zum Ziel hat, Kenntnis über alle portugiesischen Staatsangehörigen zu erlangen, die jährlich das Alter des Beginns ihrer militärischen Pflichten erreichen. Portugiesische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland müssen im Monat JANUAR des Jahres, in dem Sie 18 Jahre alt werden bzw. 35 Jahre alt sind und noch nicht zum Militärdienst erfasst wurden, bei dem für ihren Wohnort zuständigen Konsulat vorstellig werden, um die „Individuelle Erklärung zur Erfassung zum Militärdienst“ (DIRM) auszufüllen und sich hierüber eine Bestätigung aushändigen lassen (RECIBO DIRM).
Versäumnis der Erfassung zum Militärdienst Die portugiesischen Staatsangehörigen, die sich nicht bei dem für ihren Wohnort zuständigen Konsulat gemeldet haben, müssen ihren Wehrstatus binnen 15 Tagen nach Ablauf der Frist zur Erfassung regulieren. Falls keine Meldung erfolgt und der Pflicht zur Regulierung des Wehrstatus innerhalb des angegebenen Zeitraums nicht nachgekommen wird, werden Sie als säumig geführt und begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 250 bis 1250 Euro geahndet wird.
Dokumente, die dem Konsulat vorgelegt werden müssen Bei persönlichem Erscheinen: - Personalausweis oder gesetzliches Dokument, das diesen ersetzt; andernfalls werden zwei Zeugen benötigt, die in der Lage sind, die Identität des Antragstellers zu bestätigen; - Meldebescheinigung des Wohnsitzes im Ausland. Bei Beauftragung eines gesetzlichen Vertreters: - Personalausweis des gesetzlichen Vertreters; - gesetzliche Vollmacht in hinreichendem Umfang,
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Verteidigungsministeriums unter: |






